Vorübergehende Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs

Wird ein in Luxemburg zugelassenes Fahrzeug vorübergehend oder endgültig außer Betrieb gesetzt, müssen Sie die SNCA innerhalb von fünf Werktagen davon in Kenntnis setzen. Diese Information muss per Einschreiben oder Aushändigung gegen Empfangsbestätigung an einem der Schalter der SNCA erfolgen.

Wer ist betroffen?

  • Jeder Inhaber oder Eigentümer der ein zugelassenes Fahrzeug in Luxemburg besitzt.
  • Autohäuser und ihnen gleichgestellte Unternehmen (die im Besitz einer Genehmigung für den Handel mit Straßenfahrzeugen sind) können diesen Vorgang für Rechnung ihrer Kunden erledigen.
  • Wenn die Unterlagen von einer Drittperson eingereicht werden, muss diese eine schriftliche Vollmacht vorlegen. In diesem Fall sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass auf allen Unterlagen der Name des Inhabers, Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs angegeben wird, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll, und nicht der Name des Bevollmächtigten.

Nachweise

Für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs muss der Antragsteller der SNCA folgende Unterlagen vorlegen:

  • das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung zur Außerbetriebnahme“ (Déclaration de mise hors circulation);
  • was die Zulassungsbescheinigung angeht:
    • Teil 1 (grau) der Zulassungsbescheinigung im Falle einer vorübergehenden Außerbetriebsetzung;
  • Reisepass oder Personalausweis des Inhabers, Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs;
  • handelt es sich beim Antragsteller nicht um den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Inhaber oder Eigentümer:
    • entweder eine Vollmacht des Inhabers oder Eigentümers des Fahrzeugs.

Bearbeitung der Unterlagen

Um die Erklärung der vorübergehende Außerbetriebnahme eines Fahrzeuges zu durchführen:

 

  • Erstellen Sie bitte online den Vorgang über MyGuichet.lu (nur für Privatpersonen).

  • Indem Sie sich mit den oben genannten Nachweise zu einem der Empfangsbereiche der SNCA wenden.

  • Durch Einsendung der oben genannten Nachweise per Post an die SNCA, vorzugsweise als Einschreiben.

 

Die Erklärung der Außerbetriebnahme muss innerhalb von 5 Werktagen nach dem Verkauf des Fahrzeugs erfolgen.

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